Gründung und Trägerschaft
Die
Christophorus-Schule wurde 1961 auf Initiative von Frau Susi Locher
(Musikerin und Eurythmistin) gegründet. Träger der staatlich
anerkannten heilpädagogischen Tagesschule ist der Verein Christophorus-Schule
Bern. Er ist politisch und konfessionell neutral. >Trägerschaft
/ Vorstand
Grundlagen und Anliegen
Als Grundlage dient die von Dr. Rudolf Steiner entwickelte anthroposophische
Menschenkunde, Heilpädagogik und Medizin, der Lehrplan der Rudolf
Steiner Schulen sowie der Bildungsplan der GEF und Erkenntnisse der
allgemeinen pädagogischen und heilpädagogischen Lehre und
Forschung. Es wird versucht, eine harmonische Entwicklung der Kinder
in Gang zu bringen und diese durch Anregung der Gemütskräfte,
der Denkfähigkeit und des Handelns zu fördern. Ein vom Kollegium
ausgearbeitetes Leitbild ist verbindlich
für LehrerInnen und TherapeutInnen.
Aufnahme der Kinder
Die Schule nimmt seelenpflegebedürftige (sogenannt geistig
behinderte) Kinder aus allen Bevölkerungskreisen auf. Das Einzugsgebiet
umfasst die Stadt Bern und die umliegenden Gemeinden. Die Kinder werden
mit >Taxis
in die Schule gebracht. Die Fahrtkosten werden von der Invalidenversicherung
(IV) übernommen.
Einrichtung und Mitarbeiter
Der Haupt- und Fachunterricht geschieht in altersentsprechenden Klassen.
Bei der therapeutischen Anwendung von Eurythmie (Heileurythmie), Sprache,
Malen, Plastizieren, Musik, Bad/Massage, tritt die Einzelbehandlung
mehr in den Vordergrund.
Es gibt normalerweise 2 Kindergartengruppen, 7 Schulklassen sowie eine
Werkklasse (Abschlussklasse) mit zurzeit 55 Kindern im Alter von 4 bis
18 Jahren. Die Mitarbeiterschaft besteht aus heilpädagogisch ausgebildeten
LehrerInnen und TherapeutInnen (15 Vollzeitstellen), PraktikantInnen,
der Schulleitung und dem Schularzt.
Die Schulferien richten sich im Wesentlichen nach der städtischen
Ferienordnung. Die Unterrichtszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag
und Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr, am Mittwoch von 9.00 bis 11.00 Uhr.
Finanzierung
Die Schule wird vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und
von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) finanziert. Nicht
subventionierte Aufwendungen müssen mit Spenden abgedeckt werden.
Spenden
Spenden werden für besondere Schulaktivitäten wie Theater,
Exkursionen, Ferienlager oder Neuanschaffungen verwendet, die den Rahmen
des Schulbudgets übersteigen. Spenden können auch zweckgebunden
gemäss dem Wunsch des Spenders eingesetzt werden. 
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