Sprachtherapiekonzept


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Vorgaben des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV)
Durch die Betriebsbeiträge des BSV werden die Kosten für die Sprachtherapie, welche der Logopädie gleichgestellt ist, für alle Schüler der Christophorus-Schule abgegolten. Ausnahmen werden nur für folgende Situationen gewährt:
Für Kinder, welche nur für zwei halbe Tage den Kindergarten besuchen, kann auf Wunsch der Eltern eine externe Logopädie, die ausserhalb des Kindergartens stattfindet, beantragt oder eine bereits bestehende Verfügung verlängert werden. Dies geht nur bis zu dem Zeitpunkt, ab dem das Kind mehr als zwei halbe Tage den Kindergarten besucht.

Therapiebesprechung
Für alle Kinder der Christophorus-Schule einschliesslich Kindergarten finden in regelmässigem Turnus Therapiebesprechungen statt, an denen Schularzt/Schulärztin, Eltern, KlassenlehrerIn oder KindergärtnerIn und TherapeutInnen teilnehmen. In diesen Besprechungen wird unter anderem festgelegt, ob ein Kind sprachliche Einzeltherapie bzw. Einzelförderung benötigt.
Für die Kindergartenkinder kann das bereits anlässlich der ersten Untersuchung bei der Aufnahmebesprechung geschehen. Vor dieser Besprechung ermöglicht der/die SprachtherapeutIn bei einem oder mehreren Besuchen im Kindergarten eine erste Wahrnehmung und Kontaktaufnahme mit dem Kind.
In dieser Altersgruppe werden Therapien je nach Bedarf verordnet, sobald die Kinder an mehr als zwei Vormittagen den Kindergarten besuchen und dort Fuss gefasst haben.

Sprachentwicklung
Die Fähigkeit des Sprechens ist das Ergebnis einer positiv verlaufenen Gesamtentwicklung. Die verschiedensten Funktionen müssen zusammenwirken, damit die Sprache des Kindes sich entfalten kann. Eine differenzierte Fein- und Grobmotorik gehört ebenso dazu wie – unter anderem – ausgereifte Sinnesfunktionen. Deshalb kann es zum Beispiel bei einer Entwicklungsverzögerung im Bereich der Sprache sinnvoll sein, zuerst auch mit Hilfe einer anderen Therapie an der Entfaltung und Stabilisierung der Entwicklungsgrundlagen des Kindes zu arbeiten. Eine solche Entscheidung wird in Absprache mit dem Schularzt/der Schulärztin getroffen. Wenn es als sinnvoll empfunden wird, doch von Anfang an im Rahmen der Sprachtherapie zu arbeiten, geschieht dies in den ersten Jahren in der Regel auf sehr spielerische Art und Weise.

Im Spiel (das sich nach dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes richtet) wird darauf hingewirkt, noch ausstehende Entwicklungsschritte nachzuholen. Die Spiele reichen dabei von einfachen Handhabungsspielen (z.B. Steckbox, Behälterspiele) bis zur Entwicklung des Symbolspiels (Kochen, Kaufladen usw.). Bereits im Kindergarten erhalten die Kinder spielerisch auf vielfältige Art und Weise Sprachimpulse.

Mit den grösseren Kindern wird aber auch daran gearbeitet, mit Hilfe verschiedener sprachlicher Elemente und mit verschiedenen geeigneten Hilfsmitteln behinderungsspezifische Sprach- und Sprechstörungen im Rahmen des Möglichen zu verbessern. Dazu gehören:
mundmotorische Übungen zur Verbesserung der Feinmotorik
Stereognoseübungen (Ertasten verschiedener Formen mit der Zunge) zur Steigerung der
Wahrnehmungsfähigkeit im gesamten Mundbereich.

Darüber hinaus wird – auf allen Altersstufen –- mit der Sprache selbst gearbeitet, und zwar in Form von kleinen Lautspielen (Einzellautproduktion), kleinen rhythmischen Versen (begleitet von Fingerspielen zur Verbesserung der Feinmotorik der Finger), kurzen Gedichten sowie Dialogen und kleinen Szenen/Rollenspielen.

Den Kindern, die Mühe mit der Sprache haben, werden ausserdem sprach-begleitende Gebärden vermittelt, die die Sprechfreudigkeit unterstützen und ein zusätzliches Instrument zur Verständigung darstellen.
In gewissen Einzelfällen kann ein therapeutisches Einwirken durch die Sprache auch darin bestehen, das Kind die Sprache passiv erleben zu lassen, d.h. ihm Laute, Worte oder Texte laut vorzusprechen, selbst wenn keine unmittelbare Nachahmung erfolgt oder erfolgen kann.

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