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Vorgaben
des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV)
Durch die Betriebsbeiträge des BSV werden die Kosten für die
Sprachtherapie, welche der Logopädie gleichgestellt ist, für
alle Schüler der Christophorus-Schule abgegolten. Ausnahmen werden
nur für folgende Situationen gewährt:
Für Kinder, welche nur für zwei halbe Tage den Kindergarten
besuchen, kann auf Wunsch der Eltern eine externe Logopädie, die
ausserhalb des Kindergartens stattfindet, beantragt oder eine bereits
bestehende Verfügung verlängert werden. Dies geht nur bis
zu dem Zeitpunkt, ab dem das Kind mehr als zwei halbe Tage den Kindergarten
besucht.
Therapiebesprechung
Für alle Kinder der Christophorus-Schule einschliesslich
Kindergarten finden in regelmässigem Turnus Therapiebesprechungen
statt, an denen Schularzt/Schulärztin, Eltern, KlassenlehrerIn
oder KindergärtnerIn und TherapeutInnen teilnehmen. In diesen Besprechungen
wird unter anderem festgelegt, ob ein Kind sprachliche Einzeltherapie
bzw. Einzelförderung benötigt.
Für die Kindergartenkinder kann das bereits anlässlich der
ersten Untersuchung bei der Aufnahmebesprechung geschehen. Vor dieser
Besprechung ermöglicht der/die SprachtherapeutIn bei einem oder
mehreren Besuchen im Kindergarten eine erste Wahrnehmung und Kontaktaufnahme
mit dem Kind.
In dieser Altersgruppe werden Therapien je nach Bedarf verordnet, sobald
die Kinder an mehr als zwei Vormittagen den Kindergarten besuchen und
dort Fuss gefasst haben.
Sprachentwicklung
Die Fähigkeit des Sprechens ist das Ergebnis einer positiv
verlaufenen Gesamtentwicklung. Die verschiedensten Funktionen müssen
zusammenwirken, damit die Sprache des Kindes sich entfalten kann. Eine
differenzierte Fein- und Grobmotorik gehört ebenso dazu wie –
unter anderem – ausgereifte Sinnesfunktionen. Deshalb kann es
zum Beispiel bei einer Entwicklungsverzögerung im Bereich der Sprache
sinnvoll sein, zuerst auch mit Hilfe einer anderen Therapie an der Entfaltung
und Stabilisierung der Entwicklungsgrundlagen des Kindes zu arbeiten.
Eine solche Entscheidung wird in Absprache mit dem Schularzt/der Schulärztin
getroffen. Wenn es als sinnvoll empfunden wird, doch von Anfang an im
Rahmen der Sprachtherapie zu arbeiten, geschieht dies in den ersten
Jahren in der Regel auf sehr spielerische Art und Weise.
Im
Spiel (das sich nach dem jeweiligen Entwicklungsstand
des Kindes richtet) wird darauf hingewirkt, noch ausstehende Entwicklungsschritte
nachzuholen. Die Spiele reichen dabei von einfachen Handhabungsspielen
(z.B. Steckbox, Behälterspiele) bis zur Entwicklung des Symbolspiels
(Kochen, Kaufladen usw.). Bereits im Kindergarten erhalten die Kinder
spielerisch auf vielfältige Art und Weise Sprachimpulse.
Mit
den grösseren Kindern wird aber auch daran gearbeitet, mit Hilfe
verschiedener sprachlicher Elemente und mit verschiedenen geeigneten
Hilfsmitteln behinderungsspezifische Sprach- und Sprechstörungen
im Rahmen des Möglichen zu verbessern. Dazu gehören:
– mundmotorische Übungen zur Verbesserung
der Feinmotorik
– Stereognoseübungen (Ertasten verschiedener
Formen mit der Zunge) zur Steigerung der
Wahrnehmungsfähigkeit im gesamten Mundbereich.
Darüber
hinaus wird – auf allen Altersstufen –- mit der Sprache
selbst gearbeitet, und zwar in Form von kleinen Lautspielen (Einzellautproduktion),
kleinen rhythmischen Versen (begleitet von Fingerspielen zur Verbesserung
der Feinmotorik der Finger), kurzen Gedichten sowie Dialogen und kleinen
Szenen/Rollenspielen.
Den
Kindern, die Mühe mit der Sprache haben, werden ausserdem sprach-begleitende
Gebärden vermittelt, die die Sprechfreudigkeit unterstützen
und ein zusätzliches Instrument zur Verständigung darstellen.
In gewissen Einzelfällen kann ein therapeutisches Einwirken durch
die Sprache auch darin bestehen, das Kind die Sprache passiv
erleben zu lassen, d.h. ihm Laute, Worte oder Texte laut vorzusprechen,
selbst wenn keine unmittelbare Nachahmung erfolgt oder erfolgen kann.
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