Allgemeines
Neben
dem Schulunterricht, dem bei uns breiter Raum gegeben wird,
versuchen wir in der Morgenfeier, bei den Jahresfesten und
ähnlichen Veranstaltungen, den Kindern Zugang zum allgemeinen
Kulturleben zu verschaffen. Hier wird nicht die Behinderung,
sondern das Kind als Gesamtmensch angesprochen.
Bei der individuellen Behinderung setzen die Therapien an.
Therapie beginnt, wo die Möglichkeiten des regulären
Unterrichts nicht ausreichen, um genügend auf die speziellen
Bedürfnisse eines Kindes einzugehen und wird einzeln
oder in Gruppen durchgeführt.
In gemeinsamen Therapiebesprechungen, in denen Eltern, LehrerIn,
TherapeutIn und Schularzt/-ärztin etwa alle zwei Jahre
jedes Kind besprechen, werden die Ziele für die Arbeit
in pädagogischer und therapeutischer Hinsicht festgelegt.
Es ist Sache der Eltern, externe Therapieangebote und insbesondere
deren Finanzierung zu organisieren. Eine ärztliche,
pädagogische, örtliche und zeitliche Zusammenarbeit
mit der Schule ist möglich.
Menschenbild
In der Zusammenarbeit von Schularzt/-ärztin, LehrerInnen
und TherapeutInnen hilft uns die Anthroposophie Rudolf Steiners,
eine gemeinsame Sprache zwischen Medizin, Kunst und Pädagogik
zu finden, was stets eine grosse Herausforderung darstellt.
Schularzt/Schulärztin
Anwesend jeden Mittwochvormittag.
Die Hauptaufgaben des Schularztes/der Schulärztin ist
das Verfolgen der Entwicklung und das Beachten der spezifischen
Probleme der Kinder, ausgehend von den Kinder- und Therapiebesprechungen
und sporadischen, bei Bedarf vereinbarten Besprechungen
mit Eltern, LehrerInnen und TherapeutInnen. Ergänzend
zu den Schilderungen von LehrerInnen und TherapeutInnen
sollen diese Beobachtungen in gemeinsamen Therapiebesprechungen
zum Verständnis der Situation der Kinder führen.
Der Schularzt/die Schulärztin soll auf dieser Grundlage
zu sinnvollen Therapieansätzen oder neuen pädagogischen
Impulsen anleiten. Daneben ist es Aufgabe des Schularztes/der
Schulärztin, eine Brücke zwischen Eltern/Hausarzt
und Schule für die medizinischen Bereiche zu bauen
und dabei Befunde oder Informationen sinnvoll weiter zu
vermitteln. Ansonsten sind die Eltern jedoch in der Arztwahl
frei.
Schularzt/Schulärztin und TherapeutInnen stehen den
Eltern neben der Klassenlehrkraft als Ansprechpartner zur
Verfügung.